WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DAS SPACK! FESTIVAL,
FÜR UNTER UND ÜBER 18 JÄHRIGE!
Besucher ab 18 Jahren
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Bitte denkt an eure Personalausweise damit eventuelle Alterskontrollen am Eingang ohne Probleme durchgeführt werden können.
Falls der Personalausweis bei Kontrollen nicht vorgezeigt werden kann, kann der Eintritt verweigert werden.
Besucher 16-18 Jahren
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Besucher von 16-18 Jahren dürfen mit gültigem Personalausweis, der beim Einlass abgegeben wird, bis 00:00 das SPACK! Festival besuchen.
Für jeden der länger als 00:00 Uhr bleiben möchte gilt:
Mit einem Erziehungsberechtigten* oder einem Erziehungsbeauftragten**, kann die Veranstaltung so lange besucht werden, bis dieser das SPACK! Festival verlässt (das kann auch nach 00:00 Uhr sein).
Der Erziehungsbeauftragte** kann auch für mehrere 16-18 jährige die Verantwortung übernehmen.
Das Schreiben für den Erziehungsbeauftragten findet ihr hier (Muss für jeden Tag ein eigenes Formular ausgefüllt werden!!!)
Besucher unter 16 Jahren
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Besucher unter 16 Jahren erhalten nur Zutritt zum SPACK! Festival in Begleitung eines Erziehungsberechtigten*
oder Erziehungsbeauftragten**.
Mit einem Erziehungsberechtigten* oder einem Erziehungsbeauftragten**, kann die Veranstaltung so lange Besucht werden bis dieser das SPACK! Festival verlässt (das kann auch nach 00:00 Uhr sein).
Der Erziehungsbeauftragte** kann auch für mehrere unter 18 Jährige die Verantwortung übernehmen.
Das Schreiben für den Erziehungsbeauftragten findet ihr hier (Muss für jeden Tag ein eigenes Formular ausgefüllt werden!!!)
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* Erziehungsberechtigte sind: Eltern (Papa, Mama)
** Erziehungsbeauftragter: kann jede Person über 18 Jahren sein, wenn Sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt. Notwendig ist aber nach der obergerichtlichen Rechtsprechnung, dass die Eltern die erziehungsbeauftragte Person tatsächlich kennen. bloß Blanko Auftragsformulare mit denen sich Jugendliche z.B. in der Disco, selbst eine erwachsene Person als Beauftragte herraussuchen können REICHEN KEINESFALLS AUS! Außerdem muss die erziehungsbeauftragte Person im Rahmen der übertragenen Aufgaben Aufsichtsplichten tatsächlich nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und lenken.
WICHTIG der Erzeihungs beautragte übernimmt für die dauer der Veranstaltung die gesamte Haftung für den Jugendlichen!
Bestehen Zweifel am Vorliegen der gennannten Vorraussetzungen kann der Einlass nicht gewährt werden
(falls euer Personalausweis noch in der Herstellung ist oder euch abhanden kam, lasst euch eine vorläufige Bescheinigung im jeweilien Bürgerbüro ausstellen.) |